Einkommensgrenze

Einkommensgrenze
Ein|kom|mens|gren|ze 〈f. 19Betrag beim Einkommen, der als höchste od. niedrigste Grenze für die Berechnung von Steuern, Zuschüssen, Vergünstigungen usw. angesetzt wird ● bis zu einer \Einkommensgrenze von 1500 € werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben

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Ein|kom|mens|gren|ze, die:
obere od. untere Grenze des Einkommens, die für die Berechnung von Steuern, Gewährung von Zuschüssen o. Ä. festgelegt ist:
der Zuschuss wird gewährt bis zu einer E. von 1 500 Euro monatlich.

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Ein|kom|mens|gren|ze, die: obere od. untere Grenze des Einkommens, die für die Berechnung von Steuern, Gewährung von Zuschüssen o. Ä. festgelegt ist: der Zuschuss wird gewährt bis zu einer E. von 1 500 Mark monatlich.

Universal-Lexikon. 2012.

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